Rechtsprechung
BGH, 13.01.2016 - 5 StR 485/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 52 StGB; § 53 StGB; § 55 StGB; § 260 StPO
Teilfreispruch bei abweichender konkurrenzrechtlicher Beurteilung der angeklagten Taten; rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 260 StPO, § 52 StGB, § 53 StGB
Teilfreispruch: Verurteilung wegen tateinheitlicher Begehung anstatt der angeklagten tatmehrheitlichen Begehung - IWW
§§ 460, 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 52 StGB, § 123 StGB, § 53 StGB, § 354 Abs. 1b StPO, § 462a Abs. 3 Satz 1 StPO, § 358 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Bildung einer Gesamtstrafe im Rahmen eines versuchten Totschlags sowie Hausfriedensbruchs bei einem Rundgang in einer Diskothek durch Mitglieder eines Motoradclubs
- rewis.io
Teilfreispruch: Verurteilung wegen tateinheitlicher Begehung anstatt der angeklagten tatmehrheitlichen Begehung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bildung einer Gesamtstrafe im Rahmen eines versuchten Totschlags sowie Hausfriedensbruchs bei einem Rundgang in einer Diskothek durch Mitglieder eines Motoradclubs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Teilfreispruch trotz Tateinheit
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 03.07.2012 - 73 Ds 433/11
- LG Cottbus, 30.01.2015 - 21 Ks 2/13
- BGH, 13.01.2016 - 5 StR 485/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 118
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 5 StR 485/15
Wenn nicht wegen aller Delikte verurteilt wird, die nach der Anklage in Tatmehrheit (§ 53 StGB) begangen worden sein sollen, muss indes grundsätzlich freigesprochen werden, um Anklage und Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen; dies gilt auch dann, wenn das Gericht das Konkurrenzverhältnis anders beurteilt und der Meinung ist, dass bei zutreffender rechtlicher Würdigung Tateinheit (§ 52 StGB) vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196). - BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 5 StR 485/15
Da auf diese Weise auf alleinige Revision des Angeklagten ein Rechtsfehler im Strafausspruch des angefochtenen Urteils korrigiert wird (anders als bei der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 1988 - 4 StR 516/87, BGHSt 35, 208, zugrundeliegenden Fallgestaltung), darf die Summe aus der neu gebildeten Gesamtstrafe und der Gesamtstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Cottbus vom 3. Juli 2012 die Summe der im angefochtenen Urteil verhängten Strafen nicht überschreiten (§ 358 Abs. 2 StPO). - BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04
Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 5 StR 485/15
Auch für die Revision des Angeklagten R. kann der Senat die abschließende - für den Angeklagten negative - Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 4 StPO sofort selbst treffen, weil sein Rechtsmittel, mit dem er seine Verurteilung umfassend angegriffen hat, auch hinsichtlich der Aufhebung der Gesamtstrafe nur einen absehbar allenfalls geringfügigen Erfolg erbracht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, BGHR StPO § 354 Abs. 1b Satz 1 Entscheidung 2). - BGH, 20.09.2007 - 4 StR 431/07
Gesamtstrafenbildung (keine Zäsurwirkung bei "Verbrauch" für eine nachträgliche …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 5 StR 485/15
Damit war das Urteil des Amtsgerichts Cottbus gesamtstrafenrechtlich verbraucht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 4 StR 431/07).